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Bundesweiter Warntag #Warntag2020

Am 10. September werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

An diesem Tag findet nämlich der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Das Signal zur Warnung soll dieses Jahr um 11.00 Uhr und das zur Entwarnung um 11.20 Uhr erfolgen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.

Parallel bereitet sich Hamburg mit diesem bundesweiten Probealarm auf die bevorstehende Sturmflutsaison vor. Insbesondere in der Zeit vom 15. September bis 31. März des Folgejahres kann es für die tiefer liegenden Stadtteile und im Hamburger Hafen zu einer Gefährdung durch Sturmfluten kommen. Hamburg ist mit seinen modernen Hochwasserschutzanlagen bestmöglich geschützt. Trotzdem ist die Gefahr einer extremen Sturmflut nie ganz auszuschließen. Neben einer Überprüfung der Anlagen dient das Sirenensignal dazu auf mögliche Gefahren und auf die in Kürze beginnende Sturmflutsaison hinzuweisen.

Mithilfe des Modularen Warnsystems wird eine Probewarnung an alle daran angeschlossenen Warnmultiplikatoren versendet. Warnmultiplikatoren sind ein Adressatenkreis, der Warnmeldungen weitergibt. Hierbei kann es sich z. B. um einen Radio- oder Fernsehsender handeln, der seine laufende Sendung unterbricht und die Meldung verliest bzw. einen Crawler (Lauftext) in die laufende Fernsehsendung einblendet, oder eine Leitstelle, die ihre Sirenen auslöst.

Diese Warnmultiplikatoren leiten die Probewarnung an die Endgeräte wie zum Beispiel Radios oder die Warn-App NINA und damit direkt an die Bürgerinnen und Bürger weiter. Zeitgleich werden auf Ebene der Länder, in den Landkreisen und in den Kommunen außerdem weitere verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst, zu denen beispielsweise Sirenen und Lautsprecherwagen zählen können. Auf denselben Wegen wird dann um 11.20 Uhr das allgemeine Signal zur Entwarnung erfolgen.

Auf Grundlage eines Beschlusses der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit deren Selbstschutzfertigkeiten zu stärken. Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung zeigt sich auch durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in diesem Jahr. Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle. So werden beispielsweise über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem und die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der zuständigen Behörden, wie der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder, bereitgestellt. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das BBK, auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.


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